Schulkinder
Für Schulkinder bieten wir Lese- Rechtschreib- und auch Rechenschwächetherapien an. Meistens besuchen uns die Schüler und Schülerinnen einmal wöchentlich. In der Regel arbeiten wir mit ihnen in einer Einzeltherapie, die speziell auf die Bedürfnisse der Kinder und Jugendlichen zugeschnitten sind.
Diese Therapien können von den Eltern privat finanziert werden. Es gibt aber auch die Möglichkeit, dass Lerntherapien aufgrund des §35a des SGB VIII durch die Ämter finanziert werden, denen die Abteilung der Eingliederungshilfe zugeordnet ist. Das ist in der Regel das Jugendamt oder das Sozialamt. Voraussetzungen für eine Kostenübernahme ist eine offiziell diagnostizierte LRS oder Rechenschwäche und eine drohende oder schon eingetretene seelische Behinderung. Diese kann sich in psychosomatischen Beschwerden (Bauch- und Kopfweh), Schulängsten oder speziell auf das problematische Fach bezogene Ängste und Verweigerungshaltungen zeigen. Wer nicht lesen, schreiben oder rechnen kann, ist langfristig von der Teilhabe an der Gesellschaft ausgegrenzt. Deswegen schuf der Gesetzgeber die Eingliederungshilfe.
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